Büroreinigung in Ketsch
Büroreinigung in Ketsch: Büros und Praxen im Ort und im Gewerbegebiet Süd werden nach festem Plan gereinigt. Die Gemeinde regelt die Gehwegpflicht in ihrer Streupflichtsatzung, die AVR betreibt in Ketsch eine Abfallanlage. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
Gut zu wissen in Ketsch
- Gewerbegebiet Süd
- Die Gemeinde führt den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Süd“, 3. Änderung, Satzungsbeschluss 24.04.2014. (Gemeinde Ketsch: Begründung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd, 3. Änderung“ (Satzungsbeschluss 24.04.2014))
- Räumen und Streuen
- Werktags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr. Nachräumen unverzüglich, die Pflicht endet um 21.00 Uhr. (Gemeinde Ketsch: Streupflichtsatzung (659.04))
- Breiten und Streumittel
- Räumbreite in der Regel mindestens 1 m, Randfläche 1,5 m ohne Gehweg. Sand, Splitt oder Asche, auftauende Streumittel verboten, ausnahmsweise bei Eisregen. (Gemeinde Ketsch: Streupflichtsatzung (659.04))
- AVR-Anlage Ketsch
- An der L 722, 68775 Ketsch; Mo bis Fr 8 bis 12 und 12.45 bis 16 Uhr (laut AVR, vorab prüfen). (AVR Kommunal AöR: Standorte der Abfallanlagen)
Büros im Ort und im Gewerbegebiet Süd
Ketsch liegt im Rhein-Neckar-Kreis nahe der Autobahn und ist von Mannheim und Schwetzingen aus erreichbar. Die Gemeinde hat ein Gewerbegebiet Süd, für das sie einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften führt. Die 3. Änderung ist im April 2014 als Satzung beschlossen worden. Daneben gibt es im Ort Büros, Praxen und Dienstleister in Geschäftshäusern.
Für die Reinigung unterscheiden sich beide Lagen im Zugang: Im Gewerbegebiet sind es meist freistehende Bürogebäude mit eigenem Parkplatz, im Ort Etagen in gemischt genutzten Häusern. Wir klären bei der Besichtigung Zugang, Schlüssel und Zeitfenster. Das Angebot enthält ein Leistungsverzeichnis mit Turnus und Flächen, soweit Sie es wünschen auch mit Glas im Büro.
Streupflichtsatzung der Gemeinde Ketsch
Die Streupflichtsatzung der Gemeinde Ketsch wurde am 27. November 1989 beschlossen und am 22. Januar 2007 geändert. Sie verpflichtet Straßenanlieger, also Eigentümer und Besitzer wie Mieter und Pächter, Gehwege zu reinigen, zu räumen und bei Glätte zu streuen. Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Danach ist bei Bedarf unverzüglich nachzuräumen, die Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Die Räumbreite beträgt in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg gilt eine Randfläche von 1,5 m. Zum Bestreuen sind Sand, Splitt oder Asche zu verwenden, auftauende Streumittel sind verboten und nur bei Eisregen ausnahmsweise erlaubt. Mieter von Büroräumen mit Eingang zur Straße sollten mit dem Vermieter klären, wer die Pflicht erfüllt.
Abfallanlage der AVR in Ketsch
Die AVR Kommunal AöR betreibt in Ketsch eine Abfallanlage an der L 722, 68775 Ketsch. Laut AVR ist sie montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 12.45 bis 16 Uhr geöffnet; vor Anlieferung sollten die Zeiten geprüft werden. Zu Gewerbeabfällen und zur Anlieferung von Gewerbe macht die Standortseite keine Angaben, dafür steht die AVR-Abfallberatung unter 07261 931-510 zur Verfügung.
Das ist bei einer Erstreinigung nach Umzug oder Renovierung interessant, wenn Verpackungen und Altmöbel anfallen. Wir bieten die Reinigung der Räume an und klären im Angebot, was nicht dazugehört. Details stehen unter Büro nach Umzug. Eine Übersicht über Preise bietet die Seite Kosten.